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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Pflegekinderdienstes in der Stadt Herford
Trägergemeinschaft AWO-Kreisverband Herford e.V. und Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Herford
Schillerstraße 20
32052 Herford
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Der Pflegekinderdienst Herford vermittelt im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Herford ausgewählte Pflegefamilien für Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Im Pflegekinderdienst Herford arbeiten der AWO-Kreisverband Herford e. V. und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Herford e. V. partnerschaftlich zusammen. Auf der Webseite www.pkd-herford.de gibt es Informationen zum Pflegekinderdienst. Außerdem können Sie mit dem Mitarbeitenden-Team Kontakt aufnehmen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.