Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Pflegekinderdienstes in der Stadt Herford
Trägergemeinschaft AWO-Kreisverband Herford e.V. und Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Herford
Schillerstraße 20
32052 Herford
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Der Pflegekinderdienst Herford vermittelt im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Herford ausgewählte Pflegefamilien für Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Im Pflegekinderdienst Herford arbeiten der AWO-Kreisverband Herford e. V. und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Herford e. V. partnerschaftlich zusammen. Auf der Webseite www.pkd-herford.de gibt es Informationen zum Pflegekinderdienst. Außerdem können Sie mit dem Mitarbeitenden-Team Kontakt aufnehmen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.