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Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmer/in der Arbeiterwohlfahrt KV Herford e.V. (nachfolgend AWO genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder/die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmerinnen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder/die Anmelderin wie für seine/ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er/sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die AWO zustande. Diese bedarf der Schriftform (Reisebestätigung). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der AWO vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin innerhalb der Bindungsfrist der AWO gegenüber die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung bzw. nach Eingang der Annahmeerklärung bei der AWO eine Anzahlung bis zur Höhe von 20% des Reisepreises, höchstens jedoch € 250,- zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.

Der vollständige Reisepreis muss grundsätzlich vier Wochen vor Reisebeginn bezahlt sein, frühestens jedoch erst nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen einschließlich Sicherungsschein und der Rechnung.

3. Leistungen

Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Im Prospekt gemachten Angaben sind grundsätzlich für die AWO bindet. Die AWO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, auf die der Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich hingewiesen werden muss.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der AWO nicht Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, so weit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, so weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Die AWO verpflichtet sich, den Teilnehmer/die Teilnehmer über Leistungsänderungen oder abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird sie dem Teilnehmer/der Teilnehmerin eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Die AWO ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, die ausgeschriebenen oder vereinbarten Preise zu ändern, falls sich die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöhen oder sich die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ändern. Eine Erhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, wie sich die vorgenannten Änderungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Preiserhöhungen sind ausgeschlossen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin nicht mehr als 4 Monate liegen. Über jede Preisänderung und über jede Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird die AWO den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% oder ändern sich wesentliche Reiseleistungen erheblich, ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern die AWO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer/die Teilnehmerin aus ihrem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reisebedingungen gegenüber der AWO geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzpersonen

5.1 Vor Reisebeginn ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; sie muss der AWO vor Reisebeginn zugegangen sein.

Macht der Teilnehmer/die Teilnehmer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch oder tritt er/sie die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten zu sein, so kann die AWO nicht mehr den vereinbarten Reisepreis, sondern eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.

Dieser Ersatzanspruch kann nach der Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert werden.

In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rückritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:

Bei Flugreisen:

Eingang der Rücktrittserklärung:

- bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
- 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
- 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%
- 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%

Am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises jeweils auf volle Euro aufgerundet.

Bei Busreisen:

Bei Rücktritt bis zum 91. Tag vor Reisebeginn zahlt der Teilnehmer/die Teilnehmerin an die AWO eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-, erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Termin, werden folgende Beträge fällig:

Eingang der Rücktrittserklärung bis

- 40. Tag vor Reisebeginn 20%
- 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50%
- 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 60%
- 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 14. Tag vor Reisebeginn 90%

Die Rücktrittspauschale ermäßigt sich, wenn und so weit der Reiseteilnehmer/die Reiseteilnehmerin nachweist, dass der AWO durch den Rücktritt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als der nach den vorstehenden Bestimmungen zu zahlenden Pauschalbetrag entstanden ist.

5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin verlangen, dass statt seiner/ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die AWO kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers/der Teilnehmerin widersprechen, wenn der Dritte den besonderer Reiseerfordernisse nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Teilnehmer/die Teilnehmerin der AWO als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt oder Kündigung durch die Arbeiterwohlfahrt

6.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung für die betreffende Reise ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist die AWO bis zu vier Wochen vor Reisebeginn berechtigt, die Reise abzusagen. Die AWO ist verpflichtet, den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung von der Nichtdurchführung




AWO Seniorenreisen                                  Hermannstr. 10               Tel.: 05224/91234-15
AWO Kreisverband Herford e.V.               32130 Enger